+F: Wieso erhalte ich eine Rechnung von der Dermatopathologie
Friedrichshafen, Bodensee?
A: Ihre Ärztin hat bei Ihnen eine Hautveränderung entfernt. Die Durchführung einer feingeweblichen Untersuchung ist für ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne der ärztlichen Sorgfalt
unabdingbar. Ähnlich wie nach einer Blutentnahme rechnet der behandelte Arzt die Entnahme des Blutes ab, während das hämatologische Labor seine Leistungen gesondert in Rechnung stellt.
+F: Ich habe gar keinen Auftrag für eine Laboruntersuchung
erteilt.
Wieso bekomme ich eine Rechnung von der Dermatopathologie
Friedrichshafen, Bodensee?
A: Der behandelnde Arzt erteilt uns als Ihr Stellvertreter einen Untersuchungsauftrag. Die Einwilligung dazu wird in der Regel im Rahmen der OP-Aufklärung eingeholt.
A: Befunde sind teil der ärztlichen Korrespondenz. In der Regel werden Sie über Befunde und deren medizinische Interpretation durch den behandelnden Arzt aufgeklärt und informiert. Da wir als
Dermatopathologen/Pathologen naturgemäss nie den ganzen klinischen Sachverhalt überblicken können, können wir weder Auskunft zur Befundinterpretation geben noch Therapieempfehlungen
aussprechen. Wenden Sie sich hierzu bitte ausschließlich an Ihren behandelnden Arzt oder dessen Stellvertretung.
+F: Kann ich eine Kopie meines Befundes anfordern?
A: Befunde sind teil der ärztlichen Korrespondenz. In der Regel erhalten Sie, falls gewünscht, eine Kopie des histologischen Berichtes von Ihrer behandelnden Ärztin, die Sie auch über die
Befundsituation aufklärt und therapeutische Konsequenzen erläutern kann. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse / Kostenträger aufgefordert werden, eine Befundkopie nachzureichen, so melden Sie
sich bitte bei uns unter abrechnungswesen@dermpath.de oder faxen Sie uns das Anschreiben Ihrer Versicherung zu und wir werden eine Befundkopie an die nachfragende Stelle übermitteln. Fax-Nr:
07541 60 44 10
A: Hierunter werden verschiedene Verfahren verstanden, bei denen durch Anwendung spezieller Reagenzien/Farbstoffen einzelne Strukturen in der Hautprobe speziell hervorgehoben werden können.
Jede eingesetzte Sonderfärbung wird gesondert in Ansatz gebracht.
A: Hiermit wird ein Verfahren bezeichnet, in dem durch Anwendung spezifischer, markierter Antikörper einzelne Proteine in der Gewebeprobe nachgewiesen werden können. Hierbei kann sowohl der
Nachweis des Vorhandenseins eines „krankmachenden“ Proteins als auch der Nachweis des Fehlens eines entsprechenden Stoffwechselproduktes diagnostisch von hoher Wichtigkeit sein. Dabei ist oft
der Nachweis mehrere Proteine notwendig. Jede eingesetzte immunhistochemische Reaktion wird gesondert in Ansatz gebracht.
A: In speziellen Fällen ist es für die abschliessende Diagnosenstellung unabdingbar, gewisse Gen-Abschnitte in der Gewebeprobe nachzuweisen. Dabei kann es sich um die Frage handeln, ob ein
bestimmtes „Tumor-Gen angeschaltet oder abgeschaltet“ ist oder aber auch, ob Erbinformation (DNA) von Erregern (z.B. Papilomviren oder Borrelien) vorhanden ist und damit auf eine Infektion
hinweist.
A: Unter den Versandkosten werden sämtliche Aufwendungen zur Anlieferung der Proben in unser Labor sowie alle Aufwendungen im Rahmen der Befundübermittlung summiert. Das beinhaltet:
Bereitstellung des spezialisierten Versandmediums in den dermatologischen Praxen, Portokosten der Probezustellung von Ihrer Dermatologin zu uns oder in eiligen Fällen Abholung durch einen
Kurier, Fachgerechte Entsorgung des Transportmediums, Portokosten des Befundversandes von uns an Ihren Dermatologen (Briefpost, Fax).
+F: Ich kann meine Frage hier nicht finden. Wie gehe ich weiter vor?
A: Für darüber hinausgehende Fragen wenden Sie sich bitte unter abrechnungswesen@dermpath.de an uns und wir werden uns baldmöglichst bei Ihnen melden.
Für Briefanschriften erreichen Sie uns unter:
Dermatopathologie Friedrichshafen, Bodensee
Abrechnungswesen
Postfach
88048 Friedrichshafen